Schulelternbeirat

 

 

Grundlage § 40 SchulG

 

Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

 

Das Elterngremium arbeitet direkt mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium zusammen. Durch eine Reihe von Mitwirkungsrechten im Schulgesetz wird der Schulelternbreirat an Entscheidungen beteiligt, die für die ganze Schule von Bedeutung sind.

 

Ohne den Schulelternbeirat würde an der Schule so Einiges nicht möglich sein…

 

Daher vielen herzlichen Dank an alle Mitglieder des Schulelternbeirates!

 

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